Drohnenführerschein

In Deutschland ist seit dem 01.01.2021 die neue EU-Drohnenverordnung in Kraft, die die Regeln für das Fliegen von Drohnen in Europa vereinheitlicht. Ob und welcher Drohnenführerschein benötigt wird, hängt von zwei Faktoren ab:

1. Gewicht der Drohne:

  • Drohnen unter 250 Gramm: Für Drohnen unter 250 Gramm Startgewicht ist kein Drohnenführerschein notwendig. Diese Drohnen fallen in die Kategorie C0 und können ohne Einschränkungen in allen offenen Kategorien (z.B. Stadtgebiete) geflogen werden.
  • Drohnen ab 250 Gramm: Für Drohnen ab 250 Gramm Startgewicht ist ein Drohnenführerschein notwendig. Diese Drohnen fallen in die Kategorien C1, C2 und C3 und dürfen je nach Kategorie nur in bestimmten Lufträumen geflogen werden.

2. Kategorie der Drohne:

Die EU-Drohnenverordnung definiert drei Kategorien für Drohnen:

  • Offene Kategorie: Drohnen in dieser Kategorie dürfen ohne behördliche Genehmigung oder Flugplatzanmeldung geflogen werden. Die Auflagen variieren je nach Unterkategorie (A1, A2, A3).
  • Spezielle Kategorie: Drohnen in dieser Kategorie erfordern eine behördliche Genehmigung oder Flugplatzanmeldung und unterliegen zusätzlichen Auflagen.
  • Gesicherte Kategorie: Drohnen in dieser Kategorie erfordern eine behördliche Genehmigung und unterliegen strengsten Auflagen. Sie dürfen nur in Ausnahmefällen geflogen werden.

Welcher Drohnenführerschein ist erforderlich?

  • Kleiner Drohnenführerschein (EU Kompetenznachweis): Dieser Schein ist für Drohnen der Kategorie A1 und A3 erforderlich. Er kann online nach einer theoretischen Prüfung abgelegt werden.
  • Großer Drohnenführerschein (A2): Dieser Schein ist für Drohnen der Kategorie A2 erforderlich. Er kann nach einer theoretischen und praktischen Prüfung bei einer Luftfahrerschule abgelegt werden.
  • Fernpilotenzeugnis: Dieses Zeugnis ist für Drohnen der Kategorie C2 und C3 sowie für Drohnen in der spezifischen und gesicherten Kategorie erforderlich. Es kann nach einer umfangreichen theoretischen und praktischen Prüfung bei der Luftfahrtbehörde abgelegt werden.

Weitere Informationen:

Wichtige Hinweise:

  • Die obigen Angaben dienen lediglich der Orientierung und stellen keine Rechtsberatung dar.
  • Informieren Sie sich vor dem Fliegen Ihrer Drohne immer über die aktuellen Luftverkehrsregeln in Ihrer Region.
  • Beachten Sie die Privatsphäre und die Rechte anderer Personen.
  • Fliegen Sie Ihre Drohne niemals in der Nähe von Flugzeugen, Hubschraubern oder anderen Luftfahrzeugen.